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Beschlussfassung zum Neugliederungsgesetz (ThürGNGG 2019)

Am Donnerstag, 13. Dezember 2018 wurde im Thüringer Landtag über ein Gesetz abgestimmt, welches Auswirkung auf die Verwaltungsgemeinschaft „Geratal“ hat.

 

Folgende Veränderungen ergeben sich nach § 12 Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2019 (ThürGNGG 2019):

 

§ 12

 

Gemeinden Frankenhain, Geraberg, Geschwenda, Gossel, Gräfenroda und Liebenstein, Stadt Plaue und Gemeinden Neusiß, Angelroda, Elgersburg und Martinroda sowie kreisfreie Stadt Suhl und Gemeinde Gehlberg, Verwaltungsgemeinschaften „Oberes Geratal“ und „Geratal“ (Ilm-Kreis, kreisfreie Stadt Suhl)

 

  1. Die Verwaltungsgemeinschaft „Oberes Geratal“, bestehend aus der Stadt Plaue und den Gemeinden Frankenhain, Gehlberg, Geschwenda, Gossel, Gräfenroda und Liebenstein, wird aufgelöst.

  2. Die Gemeinde Geraberg wird aus der Verwaltungsgemeinschaft „Geratal“ ausgegliedert.

  3. Die Gemeinden Frankenhain, Geraberg, Geschwenda, Gossel, Gräfenroda und Liebenstein werden aufgelöst. Aus den Gebieten der aufgelösten Gemeinden wird eine Landgemeinde nach § 6 Abs. 5 ThürKO gebildet. Diese ist Rechtsnachfolgerin der aufgelösten Gemeinden.

  4. Die nach Absatz 3 Satz 2 neu gebildete Gemeinde führt den Namen „Geratal“.

  5. Der Gemeinderat der neu gebildeten Gemeinde Geratal entscheidet über den Sitz der Verwaltung.

  6. Die Gemeinde Gehlberg wird aufgelöst. Das Gebiet der aufgelösten Gemeinde Gehlberg wird in das Gebiet der kreisfreien Stadt Suhl eingegliedert. Die kreisfreie Stadt Suhl ist Rechtsnachfolgerin der aufgelösten Gemeinde.

  7. Die Grenzen des Ilm-Kreises werden entsprechend der Neugliederung nach Absatz 6 geändert.

  8. Die Verwaltungsgemeinschaft „Geratal“ wird um die Stadt Plaue erweitert. Die nach Satz 1 erweiterte Verwaltungsgemeinschaft führt den Namen „Geratal/Plaue“.

  9. Die Gemeinde Neusiß wird aufgelöst. Das Gebiet der aufgelösten Gemeinde wird in das Gebiet der Stadt Plaue eingegliedert. Die Stadt Plaue ist Rechtsnachfolgerin der aufgelösten Gemeinde.

  10. Zwischen der Verwaltungsgemeinschaft „Geratal/Plaue“ und der neu gebildeten Gemeinde „Geratal“ als Rechtsnachfolgerin der aufgelösten Gemeinde Geraberg hat eine Auseinandersetzung stattzufinden.

  11. Die Verwaltungsgemeinschaft „Oberes Geratal“ ist nach § 52 Abs. 2 ThürKO in Verbindung mit § 41 ThürKGG abzuwickeln.

 

Die neue Verwaltungsgemeinschaft „Geratal/Plaue“ behält ihren Verwaltungssitz in Geraberg.

 

Die Postanschrift lautet:

 

Verwaltungsgemeinschaft „Geratal/Plaue“

Bahnhofstraße 59a

98716 Geratal

OT Geraberg

 

Das Gesetz wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 14 am 28.Dezember 2018 veröffentlicht und trat am 01. Januar 2019 in Kraft.

Veranstaltungen in Plaue
Kontakt

Stadt Plaue
Bürgermeister Christian Janik
Hauptstraße 38
99338 Plaue - Thüringen

 

Tel:   036207 56213
Fax:  036207 51723


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