Beschlussfassung zum Neugliederungsgesetz (ThürGNGG 2019)
Am Donnerstag, 13. Dezember 2018 wurde im Thüringer Landtag über ein Gesetz abgestimmt, welches Auswirkung auf die Verwaltungsgemeinschaft „Geratal“ hat.
Folgende Veränderungen ergeben sich nach § 12 Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2019 (ThürGNGG 2019):
§ 12
Gemeinden Frankenhain, Geraberg, Geschwenda, Gossel, Gräfenroda und Liebenstein, Stadt Plaue und Gemeinden Neusiß, Angelroda, Elgersburg und Martinroda sowie kreisfreie Stadt Suhl und Gemeinde Gehlberg, Verwaltungsgemeinschaften „Oberes Geratal“ und „Geratal“ (Ilm-Kreis, kreisfreie Stadt Suhl)
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Die Verwaltungsgemeinschaft „Oberes Geratal“, bestehend aus der Stadt Plaue und den Gemeinden Frankenhain, Gehlberg, Geschwenda, Gossel, Gräfenroda und Liebenstein, wird aufgelöst.
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Die Gemeinde Geraberg wird aus der Verwaltungsgemeinschaft „Geratal“ ausgegliedert.
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Die Gemeinden Frankenhain, Geraberg, Geschwenda, Gossel, Gräfenroda und Liebenstein werden aufgelöst. Aus den Gebieten der aufgelösten Gemeinden wird eine Landgemeinde nach § 6 Abs. 5 ThürKO gebildet. Diese ist Rechtsnachfolgerin der aufgelösten Gemeinden.
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Die nach Absatz 3 Satz 2 neu gebildete Gemeinde führt den Namen „Geratal“.
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Der Gemeinderat der neu gebildeten Gemeinde Geratal entscheidet über den Sitz der Verwaltung.
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Die Gemeinde Gehlberg wird aufgelöst. Das Gebiet der aufgelösten Gemeinde Gehlberg wird in das Gebiet der kreisfreien Stadt Suhl eingegliedert. Die kreisfreie Stadt Suhl ist Rechtsnachfolgerin der aufgelösten Gemeinde.
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Die Grenzen des Ilm-Kreises werden entsprechend der Neugliederung nach Absatz 6 geändert.
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Die Verwaltungsgemeinschaft „Geratal“ wird um die Stadt Plaue erweitert. Die nach Satz 1 erweiterte Verwaltungsgemeinschaft führt den Namen „Geratal/Plaue“.
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Die Gemeinde Neusiß wird aufgelöst. Das Gebiet der aufgelösten Gemeinde wird in das Gebiet der Stadt Plaue eingegliedert. Die Stadt Plaue ist Rechtsnachfolgerin der aufgelösten Gemeinde.
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Zwischen der Verwaltungsgemeinschaft „Geratal/Plaue“ und der neu gebildeten Gemeinde „Geratal“ als Rechtsnachfolgerin der aufgelösten Gemeinde Geraberg hat eine Auseinandersetzung stattzufinden.
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Die Verwaltungsgemeinschaft „Oberes Geratal“ ist nach § 52 Abs. 2 ThürKO in Verbindung mit § 41 ThürKGG abzuwickeln.
Die neue Verwaltungsgemeinschaft „Geratal/Plaue“ behält ihren Verwaltungssitz in Geraberg.
Die Postanschrift lautet:
Verwaltungsgemeinschaft „Geratal/Plaue“
Bahnhofstraße 59a
98716 Geratal
OT Geraberg
Das Gesetz wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 14 am 28.Dezember 2018 veröffentlicht und trat am 01. Januar 2019 in Kraft.